Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
HSchmidtStiftG§ 9 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
Stand: 10.06.2019
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.