Gesetze / Landesrecht Bayern / Heilberufe-Kammergesetz
HKaGArt 23 Abschluss der spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin
Stand: 25.08.2026
Ärzte, die vor dem 1. Januar 2006 eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin begonnen und noch nicht abgeschlossen haben, können diese als Weiterbildung in dem die Allgemeinmedizin betreffenden Gebiet nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung abschließen.