Gesetze / Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch HGBEG (XXXX) Art 39 bis 41 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) Art 39 bis 41 HGBEG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) Art 39 bis 41 HGBEG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm