§ 602 Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 12.03.2024 – XI ZB 2/22Kapitalanleger-Musterverfahren zu den Prospektangaben bei einem Schiffsfonds sowie der Verletzung vorvertraglicher AufklärungspflichtenZitiert von 3
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Die Pfandrechte der Schiffsgläubiger haben Vorrang vor allen anderen Pfandrechten am Schiff. Sie haben Vorrang auch insoweit, als zoll- und steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen.