Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
HAuslG§ 19
Stand: 10.06.2019
Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 19 HAuslG →
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