Gesetze / Hörgeräteakustikermeisterverordnung HörgAkMstrV § 6 Übergangsvorschrift Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2022. Zur aktuellen Fassung → Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.