Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV§ 14 Bachelorstudium
Stand: 08.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDITZBundVDV/14#abs-1 (1) Das Bachelorstudium richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Universität. Diese sind auf der Internetseite der Universität veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDITZBundVDV/14#abs-2 (2) Das Informationstechnikzentrum Bund ordnet die Anwärterinnen und Anwärter für das Bachelorstudium an die Universität ab.