Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
GtDFmEloAufklVDV§ 40 Prüfungsamt
Stand: 15.05.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/40#abs-1 (1) Beim Bildungszentrum der Bundeswehr wird ein Prüfungsamt eingerichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/40#abs-2 (2) Das Prüfungsamt
1.
organisiert die Laufbahnprüfung und führt sie durch,
2.
entwickelt einheitliche Bewertungsmaßstäbe und sorgt dafür, dass in allen Prüfungen dieselben Bewertungsmaßstäbe angelegt werden,
3.
vollzieht die Entscheidungen der Prüfungskommissionen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/40#abs-3 (3) Das Prüfungsamt kann einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen übertragen.