Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –
GtDBahnVDV§ 13 Bestandteile
Stand: 10.06.2019
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.