Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel GrHdlKfmAusbV 2006 § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.