Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken im nachgeordneten Straßennetz

GrBrückAbk2000POLG

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrBr%C3%BCckAbk2000POLG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrBr%C3%BCckAbk2000POLG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 27 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 3