Gesetze / Erster Grenzberichtigungsvertrag

GrBerichtVtrNLD1G

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrBerichtVtrNLD1G/1#abs-1 (1) Dem in Bonn am 30. Oktober 1980 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrBerichtVtrNLD1G/1#abs-2 (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Die in Artikel 1 des Vertrags genannten elf Karten liegen beim Auswärtigen Amt (Politisches Archiv), beim Niedersächsischen Landesverwaltungsamt - Abteilung Landesvermessung - in Hannover, bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg, beim Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen in Bonn, bei den Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Köln und Münster sowie - in dem die jeweiligen Grenzabschnitte betreffenden Umfang - bei den für diese Grenzabschnitte jeweils zuständigen staatlichen Katasterbehörden zur Einsicht bereit.

Art 2