Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr

GrAbfertDNKVtrG

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertDNKVtrG/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertDNKVtrG/5#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 24 Abs. 2 sowie das Protokoll und das Zusatzprotokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 4