Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben
GrAbfertAUTVtrG 1967Art 6
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertAUTVtrG%201967/6#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertAUTVtrG%201967/6#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 sowie der Briefwechsel und der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.