Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung
GrAbfErlPolAbkGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfErlPolAbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfErlPolAbkG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.