Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 61 Bescheid bei Nichtbestehen der Bachelorprüfung
Stand: 01.12.2023
Wer die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid in schriftlicher oder elektronischer Form über das Nichtbestehen der Bachelorprüfung und eine Bescheinigung über die im Studiengang erbrachten Leistungen, aus der die absolvierten Module, die individuell erworbenen ECTS-Leistungspunkte und die erzielten Noten hervorgehen.