Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 53 Verfahren zur Bewertung und Prüfende der Bachelorthesis
Stand: 01.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/53#abs-1 (1) Die Bachelorthesis wird von einer Erstprüferin oder einem Erstprüfer und von einer Zweitprüferin oder einem Zweitprüfer geprüft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/53#abs-2 (2) Die oder der Erstprüfende muss eine hauptamtliche Lehrende oder ein hauptamtlich Lehrender oder eine Lehrbeauftrage oder ein Lehrbeauftragter des Fachbereichs Finanzen sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/53#abs-3 (3) Das Bewertungsverfahren muss rechtzeitig vor den angesetzten Terminen für die Verteidigung der Bachelorthesis abgeschlossen sein.