Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 42 Bestehen der Prüfung
Stand: 01.12.2023
Eine Prüfung ist vorbehaltlich § 58 bestanden, wenn sie mit mindestens der Note „ausreichend“, numerischer Notenwert 4,0, bewertet ist.