Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
GntDSVVDV§ 28 Multiple-Choice-Aufgaben
Stand: 31.10.2024
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- VG Berlin, 02.10.2025 – 12 K 364/24Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-1 (1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-2 (2) Die Prüfungsaufgaben müssen auf die für das Modul erforderlichen Kenntnisse zugeschnitten sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Bei der Festlegung von Prüfungsfragen und ihren Antworten ist zu bestimmen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-3 (3) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-4 (4) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur alle zutreffenden Antworten markiert worden sind. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn
In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-5 (5) Bei einer Klausur, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden fünf Rangpunkte vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die oder der Studierende hat die Mindestpunktzahl erreicht, wenn
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-6 (6) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Überschreiten um … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 87,50 | 15 |
| 2 | 75,00 | 14 |
| 3 | 66,67 | 13 |
| 4 | 58,33 | 12 |
| 5 | 50,00 | 11 |
| 6 | 41,67 | 10 |
| 7 | 33,33 | 9 |
| 8 | 25,00 | 8 |
| 9 | 16,67 | 7 |
| 10 | 8,33 | 6 |
| 11 | 0 | 5 |
Unterschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Unterschreiten der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 16,67 | 4 |
| 2 | 33,33 | 3 |
| 3 | 50,00 | 2 |
| 4 | 75,00 | 1 |
| 5 | 100,00 | 0 |
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-7 (7) Besteht eine Klausur sowohl aus Multiple-Choice-Aufgaben als auch aus anderen Aufgaben, werden die Leistungen der Multiple-Choice-Aufgaben entsprechend den Absätzen 2 bis 6 bewertet und die übrigen Leistungen nach § 26.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/28#abs-8 (8) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.