Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

GntDLSVVDV

§ 12 Festlegungen zum Auswahlverfahren

Stand: 01.10.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDLSVVDV/12#abs-1 (1) Die Dienstbehörde legt bundeseinheitlich fest:

1.
die Inhalte der Teile des Auswahlverfahrens,
2.
den Ablauf des Auswahlverfahrens und die Dauer der einzelnen Teile,
3.
falls der schriftliche Teil aus mehreren Auswahlinstrumenten besteht: ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, Bewerberinnen und Bewerber, die den Leistungstest nach § 13 Absatz 2 nicht bestehen, von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren auszuschließen,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik und
5.
die für das Bestehen erforderlichen Mindestpunktzahlen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDLSVVDV/12#abs-2 (2) Die Festlegung erfolgt vor dem Beginn des Auswahlverfahrens oder vor jedem Teil des Auswahlverfahrens.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntDLSVVDV/12#abs-3 (3) Die Dienstbehörde kann die Bewertungssystematik im laufenden Auswahlverfahren bundeseinheitlich für jeden Teil des Auswahlverfahrens ändern.

§ 11 § 13