Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GiftTier-DÜVO NRW · GV. NRW. 2021 S. 653

Verordnung über die automatisierte Übermittlung von Daten im Anwendungsbereich des Gifttiergesetzes an die Kreisordnungsbehörden und örtlichen Ordnungsbehörden

5 Normen · ausgefertigt 31.05.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmung, Datenarten
  4. § 3 Automatisierte Datenübermittlung
  5. § 4 Zweck der automatisierten Datenübermittlung
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    09.12.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.11.2025, Artikel 23

    GV. NRW. 2025 S. 1039

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).