§ 5 (zukünftig in Kraft)
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 1
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- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 541/26Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss nicht-weiblicher Personen vom Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes (RIS: GewHG) - mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis
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Für § 5 GewHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.