§ 5 (zukünftig in Kraft)
Stand: 13.04.2025
Für § 5 GewHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 GewHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 541/26Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss nicht-weiblicher Personen vom Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes (RIS: GewHG) - mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.