Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WDR
Gesetz§ 31 Redakteurstatut
Stand: 26.08.2026
Die Intendantin oder der Intendant und die Redakteurvertretung stellen im Einvernehmen ein Redakteurstatut auf. Das Redakteurstatut bedarf der Zustimmung des Rundfunkrats.