Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung
GesVSV§ 8 Grenzkontrollstelle
Stand: 25.08.2026
Grenzkontrollstelle im Sinne des § 5 Abs. 3 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung ist der Flughafen München – Franz Josef Strauß. Die Grenzkontrollstelle nimmt im Bereich der Veterinärüberwachung auch die Aufgaben, die sich am Flughafen München – Franz-Josef-Strauß als Einreiseort ergeben, wahr.