Gesetze / Sechste Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung GerüstbArbbV 6 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 02.03.2021 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.