Gesetze / Landesrecht Bayern / Geoinfotechprüfungsordnung
GeoitPO§ 23 Übergangsvorschriften
Stand: 25.08.2026
Wiederholungsprüfungen nach der bisherigen Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 möglich.