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§ 23 GeoitPO (Bayern) — Übergangsvorschriften

Geoinfotechprüfungsordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wiederholungsprüfungen nach der bisherigen Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 möglich.