Gesetze / Landesrecht Bayern / Geoinfotechprüfungsordnung
GeoitPO§ 12 Ausweispflicht und Belehrung
Stand: 25.08.2026
Die Prüflinge haben auf Verlangen des vorsitzenden Mitglieds oder der aufsichtführenden Person den Ausweis vorzulegen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren.