Gesetze / Gentechnik-Verfahrensverordnung

GenTVfV

§ 2 Beratung

Stand: 10.06.2019

Bund

Sobald der Betreiber die zuständige Behörde über das geplante gentechnische Vorhaben unterrichtet, soll diese ihn im Hinblick auf die Antragstellung oder auf eine notwendige Anzeige oder Anmeldung beraten.

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