Gesetze / Gentechnik-Verfahrensverordnung
GenTVfV§ 2 Beratung
Stand: 10.06.2019
Sobald der Betreiber die zuständige Behörde über das geplante gentechnische Vorhaben unterrichtet, soll diese ihn im Hinblick auf die Antragstellung oder auf eine notwendige Anzeige oder Anmeldung beraten.