Gesetze / Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
GeldWNOBauSparkAnO§ 5
Stand: 10.06.2019
Auf Bausparkassen der in § 1 bezeichneten Art sind die Richtlinien der Aufsichtsbehörden des Währungsgebietes zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) vom 25. November 1949 sinngemäß anzuwenden.