Gesetze / Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung

GebäudeArbbV9

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Geb%C3%A4udeArbbV9/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Geb%C3%A4udeArbbV9/2#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung vom 24. März 2021 (BAnz AT 30.03.2021 V1) außer Kraft.

§ 1