Gesetze / Gefahrgutbeauftragtenverordnung
GbV§ 11 (Übergangsbestimmungen)
Stand: 10.06.2019
Für § 11 GbV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.