Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe GastgewAusbV 1998 § 10 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.