Gesetze / Gashochdruckleitungsverordnung
GasHDrLtgV§ 3 Anforderungen bei Errichtung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Nach Gewicht
- OVG NRW, 04.09.2017 – 11 D 14/14.AKZitiert von 12
- BVerwG, 25.04.2024 – 7 A 9/23Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung ("Ostsee-Anbindungs-Leitung <OAL> Seeabschnitt Lubmin bis KP 26")Zitiert von 8
- BVerwG, 12.09.2023 – 7 VR 4/23Errichtung und den Betrieb der GasversorgungsleitungZitiert von 22
- OVG NRW, 09.08.2023 – 21 D 53/19.AKZitiert von 2
- OVG NRW, 09.08.2023 – 21 D 54/19.AKZitiert von 1
- OVG NRW, 23.09.2022 – 21 D 12/19.AKZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 22.06.2026 – 21 B 13/26.AK
- OVG Schleswig, 11.07.2025 – 5 KN 4/21Zitiert von 6
- OVG Schleswig, 11.07.2025 – 5 KN 5/21Zitiert von 1
28 Entscheidungen zu § 3 GasHDrLtgV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GasHDrLtgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-1 (1) Gashochdruckleitungen müssen so beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Beanspruchungen sicher standhalten und dicht bleiben. Sie sind gegen Außenkorrosion und soweit erforderlich gegen Innenkorrosion zu schützen. Bei Leitungen in Bergbaugebieten ist die Gefahr, die von Bodenbewegungen ausgeht, zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-2 (2) Gashochdruckleitungen sind zur Sicherung ihres Bestandes und ihres Betriebes in einem Schutzstreifen zu verlegen. Der Verlauf der Gashochdruckleitung und die Lage der für den Betrieb notwendigen Armaturen sind durch Schilder, Pfähle oder Merksteine zu kennzeichnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-3 (3) Gashochdruckleitungen sind gegen äußere Einwirkungen zu schützen. Bei unterirdischer Verlegung muss die Höhe der Erddeckung den örtlichen Verhältnissen angepasst werden. Insbesondere muss gesichert sein, dass die Leitungen durch die im Schutzstreifen zulässige Nutzung nicht gefährdet werden. Die Erddeckung muss dauernd erhalten bleiben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-4 (4) Gashochdruckleitungen müssen ausgerüstet sein mit:
Die Zahl und die Art der Einrichtungen müssen der Betriebsweise der Gashochdruckleitung und den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-5 (5) Werden Gashochdruckleitungen mit anderen Leitungen in einer gemeinsamen Trasse verlegt, sind Vorkehrungen zu treffen, die eine gegenseitige Beeinträchtigung der Sicherheit der Leitungen ausschließen. Dies gilt entsprechend, wenn Gashochdruckleitungen andere Leitungen kreuzen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GasHDrLtgV%202011/3#abs-6 (6) In Bereichen, in denen mit einer Ansammlung von Gasen gerechnet werden muss, insbesondere in Schächten, Verdichter-, Entspannungs-, Mess- und Regelanlagen, sind Vorkehrungen zum Schutz gegen die gefährlichen Eigenschaften der Gase zu treffen.