Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen BayRS 2120-1-U/G
GVVGArt 11 Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen
Stand: 25.08.2026
Soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, nehmen die Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.