Gesetze / Tierärztegebührenordnung
GOT§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen
Stand: 22.11.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GOT%202022/3#abs-1 (1) Gebühren sind nach den einfachen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses zu berechnen, wenn der Tierhalter tierärztliche Leistungen in Anspruch nimmt
Die Regelungen über die Gebühren für amtstierärztliche Verrichtungen und solche tierärztlichen Leistungen, die eine Tierärztin oder ein Tierarzt in amtlicher Eigenschaft erbringt, bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GOT%202022/3#abs-2 (2) Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 eine höhere Gebühr berechnet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GOT%202022/3#abs-3 (3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.