Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung
GOArt 17 Wahlrecht
Stand: 25.08.2026
Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger wählen den Gemeinderat und mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die erste Bürgermeisterin oder den ersten Bürgermeister.