Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung

GO

Art 122 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GO/122#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 18. Januar 1952 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GO/122#abs-2 (2) Art. 120a Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. Januar 1952 (GVBl S. 19). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Art 121