Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung
GOArt. 1 Begriff
Stand: 25.08.2026
Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Ansbach, 27.02.2019 – AN 4 E 19.00277Zitiert von 7
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