Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
Stand: 17.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/60#abs-1 (1) Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ hat das Ziel, dass bei den Personen, die an ihr teilnehmen, die Laufbahnbefähigung für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes zu vermitteln und dabei ihre technischen Vorkenntnisse und Studienleistungen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/60#abs-2 (2) Die kriminalpolizeiliche Qualifizierung dauert 24 Monate.