Gesetze / Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag

GGArt91cÄndVtr2G

Art 2

Stand: 31.10.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GGArt91c%C3%84ndVtr2G/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GGArt91c%C3%84ndVtr2G/2#abs-2 (2) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder der IT-Staatsvertrag nach seinem § 12 Absatz 2 außer Kraft tritt.

Art 1