Gesetze / Graduiertenförderungsverordnung
GFV§ 18 Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
Stand: 10.06.2019
Das Bundesverwaltungsamt erteilt dem Stipendiaten einen Bescheid, in dem die Höhe des Darlehensbetrages festgestellt und der Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung des Darlehens sowie die Höhe der monatlichen Raten festgesetzt werden.