Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 48 (weggefallen)
Stand: 07.08.2026
Wird zitiert von 4
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- OLG Dresden, 10.10.2024 – 2 U 69/23
- LG Berlin, 29.12.2022 – 65 S 51/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 – OVG 6 A 17/21
- VG Berlin, 25.02.2022 – 13 K 10/21Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 48 GModG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.