Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesundheitsdienstgesetz
GDGArt 8 Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
Stand: 25.08.2026
Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften nehmen die Gesundheitsämter Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.