Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften nehmen die Gesundheitsämter Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
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Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften nehmen die Gesundheitsämter Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.