Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank

GBankDVDV

§ 15 Laufbahnprüfung

Stand: 01.10.2025

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/15#abs-1 (1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorthesis und
3.
der Verteidigung der Bachelorthesis.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/15#abs-2 (2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.

§ 14 § 16