Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesundheitsberufeschulverordnung
GBSchV§ 12 Zuständige Behörde
Stand: 02.08.2026
Zuständige Behörde zur Durchführung dieser Verordnung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesundheitsberufeschulverordnung
GBSchVStand: 02.08.2026
Zuständige Behörde zur Durchführung dieser Verordnung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.