Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV§ 7 Bestandteile des Auswahlverfahrens, Festlegung ergänzender Bestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/7#abs-1 (1) Das Auswahlverfahren besteht aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/7#abs-2 (2) Einzelne Abschnitte des Auswahlverfahrens können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/7#abs-3 (3) Das Bundespolizeipräsidium legt bundeseinheitlich in ergänzenden Bestimmungen fest:
In der Bewertungs- und Gewichtungssystematik können auch für einzelne Kompetenzbereiche Mindestpunktzahlen festgelegt werden. Die Festlegungen können vor dem Beginn des Auswahlverfahrens oder vor jedem Teil erfolgen. Das Bundespolizeipräsidium kann die Bewertungssystematik im laufenden Auswahlverfahren bundeseinheitlich für jeden Teil ändern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/7#abs-4 (4) Die Bundespolizeiakademie entscheidet bei Vorliegen einer Täuschung, eines Täuschungsversuchs, eines Mitwirkens an einem solchen oder eines sonstigen Ordnungsverstoßes über den Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers vom Auswahlverfahren. Die Betroffenen sind vor der Entscheidung anzuhören.