Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV§ 25 Bestehen der Zwischenprüfung
Stand: 10.06.2019
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn
1.
mindestens drei Klausuren mit jeweils mindestens fünf Rangpunkten bewertet worden sind und
2.
eine Durchschnittsrangpunktzahl von mindestens fünf erreicht worden ist.