Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Förderverordnung NRW Investiv
GAPFöVO Investiv§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.
Die Ministerin für
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen